Öffentlicher Dienst und Träger
Lohnabrechnung nach TVöD. Für Träger, Gemeinden und Vereine.
Für Kindergärten, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Gemeinden und Vereine. Wir führen Entgeltgruppen und Stufen, pflegen Tariferhöhungen ein und berechnen die Jahressonderzahlung.
Was ist bei der Abrechnung nach TVöD anders?
Das Gehalt steht nicht einfach im Arbeitsvertrag. Es ergibt sich aus dem Tarif, und der ändert sich.
Entgeltgruppen und Stufen
Jeder Mitarbeiter ist einer Entgeltgruppe und einer Stufe zugeordnet. Mit der Zeit steigt er in die nächste Stufe auf, und das Gehalt ändert sich.
Tariferhöhungen
Nach einer Tarifrunde ändern sich die Tabellen, manchmal rückwirkend. Dann müssen die Gehälter angepasst und nachberechnet werden.
Jahressonderzahlung
Die Sonderzahlung am Jahresende wird nach festen Regeln aus dem Verdienst der Vormonate berechnet.
In Anlehnung an den TVöD
Viele freie Träger wenden den TVöD nicht direkt an, sondern orientieren sich daran. Wir richten die Abrechnung nach dem ein, was bei Ihnen gilt.
Was übernehmen wir für Sie?
Wir rechnen bereits für Kindergärten ab, die sich am TVöD orientieren. Diese Aufgaben nehmen wir Ihnen ab:
- Entgeltgruppen und Stufen je Mitarbeiter führen
- Stufenaufstiege im Blick behalten und Sie rechtzeitig informieren
- Tariferhöhungen einpflegen
- Jahressonderzahlung berechnen
- Fester Ansprechpartner, per Telefon und E-Mail
- Alle Meldungen, Bescheinigungen und der Schriftverkehr mit Behörden
- Ein Korrekturlauf pro Monat
- Begleitung bei Prüfungen
Was kostet die Abrechnung nach TVöD?
Ein Preis, in dem die Tarifpflege enthalten ist. Ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz. Die Einrichtung kostet nichts.
Alles, was im Premium-Paket enthalten ist →Häufige Fragen zur Abrechnung nach TVöD
Welches Paket brauche ich für die Abrechnung nach TVöD?
Das Premium-Paket für 22 € pro Mitarbeiter und Monat. Darin ist die Tarifpflege enthalten.
Wir wenden den TVöD nur in Anlehnung an. Geht das auch?
Ja. Im ersten Gespräch klären wir, welche Regeln bei Ihnen gelten, und richten die Abrechnung danach ein.
Ist die Tarifpflege eine Rechtsberatung?
Nein. Wir begleiten Sie bei der Abrechnung und weisen Sie auf Änderungen hin. Fragen zur Auslegung des Tarifvertrags klären Sie mit Ihrem Verband oder einem Anwalt.
Können wir mitten im Jahr wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir übernehmen die bisherigen Lohndaten und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem bisherigen Abrechner ab.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.
Was bringt Ihnen das erste Gespräch?
Seine Lohnabrechnung in fremde Hände zu geben, ist Vertrauenssache. Vor dem ersten Kontakt stehen deshalb meist dieselben Fragen: Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Was kostet es genau? Wie aufwendig ist der Wechsel?
Im Erstgespräch gehen wir diese Fragen mit Ihnen durch. Wir analysieren, wie Ihre Lohnabrechnung heute organisiert ist, klären Ihre Anforderungen und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Ablauf bei uns wäre.
Das Gespräch dauert 20 bis 30 Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie genau, was wir für Sie tun können und was es kostet.