Lexikon

Lohnabrechnung von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe rund um Lohn und Gehalt – einfach erklärt.

Bruttolohn

Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Bruttolohn ist die Basis für alle weiteren Berechnungen.

Nettolohn

Das tatsächlich ausgezahlte Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Lohnsteuer

Eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird.

Sozialversicherung

Umfasst Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Steuerklasse

Bestimmt die Höhe der Lohnsteuer. Es gibt 6 Steuerklassen, die je nach Familienstand und Einkommenssituation zugeteilt werden.

SV-Meldung

Meldung an die Sozialversicherungsträger bei Beginn, Änderung oder Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.

Minijob

Geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis 556 € (2025). Besondere Regelungen für Steuern und Sozialversicherung gelten.

Kurzarbeitergeld

Staatliche Leistung, die Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall unterstützt. Der Arbeitgeber beantragt es bei der Agentur für Arbeit.

Lohnfortzahlung

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Urlaubsgeld

Zusätzliche Zahlung zum Urlaubsentgelt, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Weihnachtsgeld

Freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Kann vertraglich vereinbart werden und ist dann verpflichtend.

Arbeitgeberzuschuss

Freiwillige oder tarifliche Zuzahlungen des Arbeitgebers, z.B. zur betrieblichen Altersvorsorge oder zu Fahrtkosten.

DEÜV

Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – regelt die elektronische Übermittlung von Meldungen an die Sozialversicherung.

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Gilt für Beschäftigte bei Bund und Kommunen und regelt Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit.

Pfändungsfreigrenze

Der Teil des Einkommens, der bei einer Lohnpfändung nicht gepfändet werden darf, um den Lebensunterhalt zu sichern.