Allgemeine Geschäftsbedingungen
L0hn.de ist eine Marke der Hevelio Personal GmbH.
Hinweis: Die von uns angebotenen Dienstleistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen dem Auftraggeber und der Hevelio Personal GmbH geschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hevelio Personal GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Individuelle Vertragsgestaltungen, welche schriftlich fixiert und von Seiten der Hevelio Personal GmbH schriftlich bestätigt wurden, ersetzen lediglich die Geschäftsbedingungen in den jeweils betroffenen Punkten. (2) Über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Hevelio Personal GmbH ihre Vertragspartner informieren. (3) Mitarbeiter der Hevelio Personal GmbH sind nicht befugt, mit dem Auftraggeber mündlich Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren. (4) Alle Angebote zu Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich für Unternehmen bestimmt. Preisstellungen in Angeboten, Verträgen oder Vertragsnachträgen enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich ausgewiesen bzw. in Rechnung gestellt.
(1) Alle Angebote der Hevelio Personal GmbH sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Hevelio Personal GmbH verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Nebenabreden hinsichtlich eines bestehenden Vertrages sowie für Änderungen und Ergänzungen. (2) Die Hevelio Personal GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Basis des jeweiligen Angebots in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Liegt die Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung nicht vor und wird diese mit Billigung des Kunden zur Wahrung von gesetzlichen Fristen durchgeführt, gilt die Übermittlung der benötigten Unterlagen und Daten zur Auftragsbearbeitung als uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Angebots.
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in dem Angebot näher bezeichneten Leistungen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung gemäß den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes § 6 Abs. 4, ohne Rechts- und Steuerberatung. (2) Die Hevelio Personal GmbH wird die vom Auftraggeber bereitgestellten personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. (3) Die Hevelio Personal GmbH wird die im Angebot vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnungen und Unterlagen an den Auftraggeber übermitteln.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit der Hevelio Personal GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber der Hevelio Personal GmbH geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er der Hevelio Personal GmbH entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. (2) Der Auftraggeber hat der Hevelio Personal GmbH alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen (Abrechnungsdaten) zum monatlich vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. (3) Der Auftraggeber wird sämtliche abrechnungsrelevante Daten in schriftlicher oder elektronischer Form, verbunden mit der Weisung, die übermittelten Daten in seinem Auftrag zu verarbeiten, an die Hevelio Personal GmbH übermitteln. (4) Der Auftraggeber ist für die korrekte, vollständige und termingerechte Übermittlung der vorstehenden Daten verantwortlich. (5) Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. (6) Bei einer datenschutzrechtlichen Betriebsprüfung wird der Auftraggeber im erforderlichen Umfang mitwirken.
(1) Die Hevelio Personal GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Abrechnungsdaten spätestens 5 Arbeitstage vor dem Abrechnungstermin zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Abrechnungsdaten verschiebt sich der vereinbarte Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verspätung. (2) Nachforderungen, Verzugszinsen und Säumniszuschläge, welche aus einer Überschreitung von gesetzlich vorgegebenen Abgabefristen entstehen, liegen in den Fällen der verspäteten Datenübergabe allein beim Auftraggeber. (3) Bei Leistungsverzögerungen aus wichtigem Grund ist die Hevelio Personal GmbH berechtigt, anstelle der geschuldeten Abrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen zu erstellen. Ein wichtiger Grund liegt z. B. bei andauernder Störung der Telekommunikation, erheblichem Personalausfall auf Grund von Epidemien oder kurzfristigen Gesetzesänderungen vor. (4) Die Durchführung von Abschlagsabrechnungen ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Hevelio Personal GmbH ist verpflichtet, die abgeschlossene Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.
(1) Das Entgelt für die Leistungen richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. (2) Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils unter Bezugnahme auf den Leistungsmonat nach der durch den Auftraggeber freigegebenen und durchgeführten Abrechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt – ohne Abzug – zur Zahlung fällig. (3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, im Zuge seiner Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten. Gegenüber Forderungen der Hevelio Personal GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(1) Die Hevelio Personal GmbH gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Verwendbarkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes reduzieren oder aufheben. (2) Der Auftraggeber hat der Hevelio Personal GmbH aufgetretene Mängel oder Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Gelingt die Beseitigung der angezeigten Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge und schlägt sie auch nach weiteren 14 Tagen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
(1) Die Hevelio Personal GmbH haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. (2) Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hevelio Personal GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. (3) Bei einem Verschulden des Auftraggebers durch (a) falsch übermittelte Bewegungsdaten, (b) unrichtige Angaben bei Stamm- und Steuerdaten und/oder Vertragsverhältnissen der Mitarbeiter sowie (c) unzureichende Mitwirkungsleistung bzw. vorsätzliche Falschangaben wird eine Haftung ausgeschlossen. (4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, so dass die Hevelio Personal GmbH frühzeitig informiert ist und ggf. gemeinsam Schadensminderung betreiben kann.
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Leistungen der Hevelio Personal GmbH erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die Hevelio Personal GmbH, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens 3 Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen und alle sonstigen Ereignisse gleich, die die Hevelio Personal GmbH nicht zu vertreten hat.
(1) Die Hevelio Personal GmbH verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. (2) Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hevelio Personal GmbH sind auf Vertraulichkeit und die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) verpflichtet. (3) Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten Daten und deren sichere Übertragung.
(1) Mit der Beauftragung der Hevelio Personal GmbH erkennt der Auftraggeber an, dass personenbezogene Daten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zweck der Lohn- und Gehaltsabrechnung verarbeitet werden. (2) Dieser Abschnitt gilt zugleich als Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich. (3) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung: Verarbeitung von Arbeitnehmer- und Unternehmensdaten zur Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses; Erhebung, Speicherung, Organisation, Anpassung, Übermittlung und Löschung von Daten; Zweck: ordnungsgemäße Durchführung der Lohnabrechnung sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. (4) Pflichten der Hevelio Personal GmbH: Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers; Verpflichtung aller mit der Verarbeitung betrauten Personen auf Vertraulichkeit; Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO; Unterstützung bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO); Unterstützung bei Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO; Löschung bzw. Rückgabe personenbezogener Daten nach Beendigung des Auftrags unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. (5) Der Auftraggeber bleibt verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Er ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen in angemessenem Umfang zu überprüfen, und informiert die Hevelio Personal GmbH unverzüglich über Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. (6) Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch die Hevelio Personal GmbH ist zulässig, sofern diese in einem Vertragsverhältnis stehen, das den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Der Auftraggeber wird über den Einsatz wesentlicher Unterauftragnehmer informiert.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die Hevelio Personal GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Rechnungen im Verzug ist. (4) Endet dieser Vertrag, wird die Hevelio Personal GmbH sämtliche Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – nach dem vereinbarten Vertragsende für den Auftraggeber zusammenstellen und auf Wunsch übersenden. (5) Alle eventuell anfallenden Abschlussarbeiten sowie zusätzliche Datenexporte, Auswertungen und Aufstellungen werden – sofern vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt und umsetzbar – als zusätzliche optionale Leistung erbracht und entsprechend berechnet. (6) Abschließend wird die Hevelio Personal GmbH sämtliche Daten, Dokumentationen und Aufzeichnungen des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung löschen. (7) Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten die Leistungen der Hevelio Personal GmbH nicht in Anspruch genommen und keine Weisung erteilt haben, ist die Hevelio Personal GmbH berechtigt, alle Dokumente und gespeicherten Daten zu vernichten bzw. zu löschen.
(1) Ansprüche gegen die Hevelio Personal GmbH aus dem Vertrag verjähren ein Jahr ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts. (3) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist München. Der Hevelio Personal GmbH bleibt es jedoch vorbehalten, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Stand: Juni 2026